Infoveranstaltung zur Umsetzung der eAU

Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Damit ändert sich auch die Rechtslage, denn gemäß des dann in Kraft tretenden § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entfällt die Vorlagepflicht einer AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber.

Der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer muss bei einem Arzt, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt („Kassenarzt“), wie bisher die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer feststellen und sich selbst eine AU-Bescheinigung vorlegen lassen. Er ist allerdings nicht mehr verpflichtet, die AU-Bescheinigung an seinen Arbeitgeber zu übersenden. Der Arzt übermittelt die Daten der AU an die zuständige Krankenkasse und der Arbeitgeber ruft die Daten entsprechend elektronisch ab. Für den Arbeitnehmer entfällt die Nachweispflicht, unverändert bleibt dessen Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer an den Arbeitgeber (Anzeigepflicht).

Folgende Themen möchten wir Ihnen in der Infoveranstaltung vorstellen:

In unserer Infoveranstaltung erläutern wir Ihnen gerne den Ablauf der Erfassungsmöglichkeiten der elektronischen Arbeitsunfähigkeit ab 01.01.2023 in den Programmen und in der App KIDICAP.Absenz.

Während der Infoveranstaltung werden wir Ihnen die verschiedenen Varianten der eAU-Erfassung in der Software und die jeweiligen Module vorstellen. Zusätzlich werden Sie von uns Informationen und Formular(e) erhalten, welche Ihnen die Beantragung neuer Module und die hierfür notwendigen Berechtigungen/Rollenverteilungen von bereits bestehenden Modulen erleichtern sollen.

In der Fragerunde werden Sie Gelegenheit haben, offene Punkte anzusprechen, um erfolgreich mit der eAU starten zu können.

 

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