Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Damit ändert sich auch die Rechtslage, denn gemäß des dann in Kraft tretenden § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entfällt die Vorlagepflicht einer AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber.
In unserer Infoveranstaltung erläutern wir Ihnen gerne den Ablauf der Erfassungsmöglichkeiten der elektronischen Arbeitsunfähigkeit ab 01.01.2023 in den Programmen und in der App KIDICAP.Absenz.