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Infoveranstaltung zur Umsetzung der eAU

Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Damit ändert sich auch die Rechtslage, denn gemäß des dann in Kraft tretenden § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entfällt die Vorlagepflicht einer AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber.

In unserer Infoveranstaltung erläutern wir Ihnen gerne den Ablauf der Erfassungsmöglichkeiten der elektronischen Arbeitsunfähigkeit ab 01.01.2023 in den Programmen und in der App KIDICAP.Absenz.

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